1. Nachfolgetipp: Frühzeitige Planung des Nachfolgeprozesses

Als Spezial­is­ten wer­den wir in unserem beru­flichen All­t­ag häu­fig bei Unternehmen­snach­fol­gen hinzuge­zo­gen. Die Erfahrun­gen haben uns gelehrt, dass den meis­ten Unternehmern die Bedeu­tung der Unternehmen­snach­folge für ihr Unternehmen und auch für sich selb­st dur­chaus bewusst ist. Ihnen ist klar, dass sie die Ver­ant­wor­tung irgend­wann abgeben müssen und ihr Unternehmen den Über­gang­sprozess am besten beste­ht, wenn dieser Vor­gang möglichst struk­turi­ert erfol­gt.

Allerd­ings machen wir auch die Erfahrung, dass die Ein­bindung der Vor­bere­itung und Umset­zung des Nach­fol­ge­prozess­es im unternehmerischen All­t­ag häu­fig nicht gelingt. Ger­ade bei kleinen oder mit­tel­ständis­chen Unternehmen kann die erst­ma­lige Auseinan­der­set­zung mit der The­matik mit der Zusam­men­stel­lung von notwendi­gen Unter­la­gen ver­bun­den sein. Bei diesem Punkt liegt vielfach die Ursache für ein häu­figes Auf­schieben des The­mas.

 

Wann soll­ten Unternehmer mit dem Nach­fol­ge­prozess begin­nen?

 

Unser erster Nach­fol­getipp 2019 lautet daher: Begin­nen Sie frühzeit­ig mit Ihrem Nach­fol­ge­prozess! Der Deutsche Indus­trie- und Han­del­skam­mertag emp­fiehlt in seinem neuesten Report zur Unternehmen­snach­folge, min­destens drei Jahre vor der geplanten Über­gabe mit dem Prozess zu begin­nen. Auch wenn Sie bere­its einen favorisierten Nach­fol­ger im Hin­terkopf haben, ist ein frühzeit­iger Beginn mit dem Prozess drin­gend zu empfehlen.

Wir haben es häu­fig erlebt, dass eine Über­tra­gung der Ver­ant­wor­tung an die favorisierten Nach­fol­ger, wie bspw. die eige­nen Kinder, aus ver­schieden­sten Grün­den nicht zus­tande gekom­men ist. In eini­gen Fällen war eine Über­nahme der Ver­ant­wor­tung von Seite des Favoriten gar nicht gewün­scht und in anderen Fällen war der Respekt vor dem finanziellen Risiko zu groß. Aus welchem Grund auch immer, fällt die favorisierte Lösung aus, muss eine neue Lösung entwick­elt wer­den. Ist jedoch die Zeit dafür knapp, weil der Prozess zu spät begonnen wurde, kön­nen häu­fig die Vorstel­lun­gen des abgeben­den Unternehmers nicht mehr erfüllt wer­den.

 

Wie soll­ten Unternehmer mit dem Nach­fol­ge­prozess begin­nen?

 

Der Beginn des Nach­fol­ge­prozess­es muss nicht zwin­gend mit der unmit­tel­baren Abgabe von Ver­ant­wor­tungs- und Entschei­dungs­bere­ichen ver­bun­den sein. Vielmehr geht es darum, ein grund­sät­zlich­es Vorge­hen mit ein­er klaren und ein­deuti­gen Zielvorstel­lung in Abstim­mung mit allen Beteiligten zu entwick­eln. Dabei kön­nen Prob­leme frühzeit­ig erkan­nt und Lösun­gen aufgezeigt wer­den.

Daher ist der erste Schritt häu­fig das Gespräch mit Gle­ich­gesin­nten oder Fam­i­lien­ange­höri­gen. Fachkundi­ge Auskun­ft kön­nen jedoch in der Regel nur Experten geben. Nach unseren Erfahrun­gen bieten ser­iöse Experten kosten­lose Erst­ge­spräche für erste Empfehlun­gen zu Ihrer spez­i­fis­chen Nach­fol­ge­si­t­u­a­tion an. Alter­na­tiv ste­hen Ihnen auch die kosten­losen Ter­mine zur 360°-Nachfolgeberatungen des ifuSAX e.V. zur Ver­fü­gung. Hier geben Ihnen drei unab­hängige Nach­folge­spezial­is­ten inner­halb von 45min einen roten Faden zu Ihrer spez­i­fis­chen Nach­fol­ge­si­t­u­a­tion.

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